
Wo findest du die Ablehnung?
Öffne Bestellungen, wähle den betroffenen Auftrag und scrolle in den Bestelldetails zu den Aktionen. Bei Neu oder Vorgemerkt stehen dort Bearbeitungszeit und Ablehnungsgrund. Der Grund ist ein Freitextfeld, keine Auswahl aus vorgegebenen Gründen.
Eine bereits angenommene Bestellung hat stattdessen das Feld Stornierungsgrund und die Aktion Bestellung stornieren. Prüfe vor einer Stornierung auch, ob die Zubereitung schon läuft. Eine Zahlung und ihre Erstattung sind gesondert zu kontrollieren.
Wann solltest du eine Bestellung ablehnen?
Eine Ablehnung ist sinnvoll, wenn die Bestellung nicht vollständig, sicher oder in einer vertretbaren Zeit ausgeführt werden kann. Typische Gründe sind ein nicht verfügbares Hauptprodukt, eine unerreichbare Lieferadresse oder eine kurzfristige betriebliche Störung.
Prüfe vor der Ablehnung, ob eine kurze Rückfrage oder eine realistische spätere Bearbeitungszeit das Problem lösen kann. Ändere eine Bestellung jedoch nicht eigenmächtig in ein anderes Gericht oder eine andere Bestellart.
Wie lehnst du die Bestellung ab?
- Öffne die betroffene Bestellung und gleiche Bestellnummer, Inhalt und Gastangaben ab.
- Gib im Feld Ablehnungsgrund eine kurze, sachliche Begründung an.
- Kontrolliere Bestellung und Begründung noch einmal.
- Klicke auf Bestellung ablehnen.
- Prüfe, ob der Auftrag als Abgelehnt angezeigt wird.
Geeignete Begründungen benennen das konkrete Hindernis, etwa „Das bestellte Gericht ist heute ausverkauft“ oder „Eine Lieferung in dieses Gebiet ist momentan nicht möglich“. Interne Details aus Küche oder Personalplanung gehören nicht in die Nachricht.
Was passiert nach der Ablehnung?
GastroSprint hält die Entscheidung im Bestellstatus fest und informiert den Gast per E-Mail. Falls bereits eine persönliche Abstimmung stattgefunden hat, sollte dein Team trotzdem prüfen, ob die Bestellung im Dashboard korrekt beendet wurde.
Bei Fragen zu einer bereits veranlassten Zahlung oder Rückerstattung gilt der mit deinem Restaurant vereinbarte Zahlungsablauf. Nenne ohne bestätigten Vorgang keine feste Erstattungsfrist.